Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WoEigG

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich

Abgeschlossen ist das Sondereigentum dann, wenn es baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt ist und einen eigenen Eingang vom Freien, vom Treppenraum oder von einem Vorraum hat. Es können auch zusätzliche Räume (außer Küche und Bad mit WC bei Wohnungen) außerhalb des Abschlusses liegen. Diese müssen verschließbar sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG) vom 15.03.1951)

Unterlagen

  • Antrag auf Abgeschlossenheit (mind. 2-fach)
  • Lageplan (Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate, muß angefertigt sein vom zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich     bestellten Vermessungsingenieur)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse für alle Geschosse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)

Kosten

Je Sondereigentumsanteil 50,00 EUR
Je Sondereigentumsanteil im Bestand 100,00 EUR
Je Mehrausfertigung 30,00 EUR

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem WoEigG

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich

Abgeschlossen ist das Sondereigentum dann, wenn es baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt ist und einen eigenen Eingang vom Freien, vom Treppenraum oder von einem Vorraum hat. Es können auch zusätzliche Räume (außer Küche und Bad mit WC bei Wohnungen) außerhalb des Abschlusses liegen. Diese müssen verschließbar sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG) vom 15.03.1951)

  • Antrag auf Abgeschlossenheit (mind. 2-fach)
  • Lageplan (Maßstab 1:500, nicht älter als 6 Monate, muß angefertigt sein vom zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich     bestellten Vermessungsingenieur)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse für alle Geschosse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)

Je Sondereigentumsanteil 50,00 EUR
Je Sondereigentumsanteil im Bestand 100,00 EUR
Je Mehrausfertigung 30,00 EUR

Wohnungseigentum, Teilungseigentum https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/876/show
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-446
Fax 02522 72-460

Thomas

Reimer

Sachbearbeitung

408 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-407
thomas.reimer@oelde.de

Michael

Jaspert

406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-404
michael.jaspert@oelde.de

Wolfgang

Kinzel

Fachdienstleitung

405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-405
wolfgang.kinzel@oelde.de

Ursula

Schauz

Sachbearbeitung

401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-406
ursula.schauz@oelde.de

Nicole

Knubel

407 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-458
nicole.knubel@oelde.de