Die Stadt Oelde, Fachdienst Ordnungswesen/Standesamt, ist zuständig für die übermäßige Straßenbenutzung nach § 29 StVO im Stadtgebiet Oelde.

Die Erlaubnis soll zum einen die Sicherheit der beteiligten Personen und Besuchern der Veranstaltung im Verkehrsraum gewährleisten und zum Anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Veranstaltung vorbeigeführt wird.
Sie wird immer dann erforderlich, wenn für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sollen.
In der Regel wird eine Erlaubnis auf übermäßige Straßenbenutzung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO ggü. den Straßenbaulastträgern verbunden.
Die Erteilung der Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.

 

Das Online-Formular finden Sie hier. Den alternativen Antragsvordruck finden Sie hier.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Umfang mehrere Wochen betragen.

 

Unterlagen

1. Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sinnvoll ist dazu die Verwendung des Online-Formulars oder des entsprechenden Antragsvordrucks. 
Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, muss dann aber detaillierte Angaben enthalten über
  • die Art und Dauer der Veranstaltung,
  • den Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Veranstaltungszeit(Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.),
  • den Verantwortlichen mit stets erreichbarer Rufnummer,
  • Besonderheiten.

Bei größeren Veranstaltungen ist ein Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit der markierten Veranstaltungs- und der geplanten Sperrflächen hilfreich.

 

Rechtsgrundlagen

§ 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden Gebühren von 22,- bis 40,- € erhoben. Evtl. Mehrkosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand (z.B. für eine erforderliche Ortsbesichtigung). Auskünfte erteilen die Ansprechpartner.