Die Stadt Oelde, Fachdienst Ordnungswesen/Standesamt, ist zuständig für die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO im Stadtgebiet Oelde.
Die Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung ist immer dann erforderlich, wenn die Baumaßnahme in den Straßenraum hineinragt oder sich die Arbeiten auf Rad- oder Gehwege auswirken. Hierzu zählen auch Lagerflächen o. Ä. im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.

 

Das Online-Formlar finden Sie hier, den alternativen Antragsvordruck finden Sie rechts unter "Downloads".

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen betragen.

 

Unterlagen

1. Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sinnvoll ist dazu die Verwendung des Online-Formulars oder des entsprechenden Vordrucks.
Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, muss dann aber detaillierte Angaben enthalten über
  • die Lage des Baufeldes,
  • die Art und Dauer der Arbeiten,
  • den Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.),
  • den Verantwortlichen mit stets erreichbarer Rufnummer.

2. Lageplan oder Ortsplanausschnitt mit markiertem Baufeld

3. Verkehrszeichenpläne

Gesondert für „innerhalb der Arbeitszeit" und „außerhalb der Arbeitszeit" sind zusätzlich Verkehrszeichenpläne zu erstellen. Dazu können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste (modifizierte) Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden. Zur Erläuterung der Maßnahme, insbesondere bei größeren Bauvorhaben, kann auch die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung sinnvoll oder notwendig sein.

Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen sind ferner Signallage- und Signalzeitenpläne vorzulegen.
 

Rechtsgrundlagen

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden Gebühren von 25,-  bis 105,- € erhoben. Evtl. Mehrkosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand (z.B. für eine erforderliche Ortsbesichtigung). Auskünfte erteilen die Ansprechpartner.