Melderegisterauskunft
Sie suchen eine bestimmte Person aus Oelde?
Das Bürgerbüro Oelde kann Ihnen eventuell durch eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person.
Es gibt zwei Arten der Auskunft:
- Einfache Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, ggf. der Hinweis „verstorben“.
- Online-Melderegisterauskunft (nur für einfache Melderegisterauskunft möglich; elektronisches Bezahlverfahren, nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie Ihre Antwort auf Ihre Nachfrage sofort und online).
- Erweiterte Melderegisterauskunft (zu den vorgenannten Datenzusätzlich möglich: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners)
Eine Melderegisterauskunft kann nur für einzelne Personen von jeder Person oder Institution beantragt werden.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn der Nachfragende ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder ähnliches).
Erforderliche Unterlagen
- Die Melderegisterauskunft ist schriftlich zu beantragen. Dies kann per Papierantrag oder aber auch online (nur für einfache Melderegisterauskunft möglich) erfolgen.
- Wird eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt, so ist diese schriftlich mit einem Nachweis für das berechtigte Interesse (durch weitere Unterlagen) an das Bürgerbüro Oelde zu senden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
- 44 BMG einfache Melderegisterauskunft
- 45 BMG erweiterte Melderegisterauskunft
- 49 BMG automatisierte Melderegisterauskunft
Kosten
11,00 € für eine einfache Melderegisterauskunft
15,00 € für eine erweiterte Melderegisterauskunft
6,00 € für Auskünfte über den automatisierten Abruf
5,00 € für manuelle Nacharbeitung nach vorherigem erfolglosen automatisierten Abruf
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Die Gebühr ist für jede Anfrage fällig, auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird.
Bei persönlicher Vorsprache (nur mit vorheriger Terminvereinbarung) ist die Zahlung bar oder mit EC-Karte möglich.
Über den Online-Service- einfache automatisierte Melderegisterauskunft ist die Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal möglich.
Bei schriftlichen Anfragen muss die Gebühr vorab überwiesen und zwingend der Zahlungsbeleg beigefügt werden (Schecks werden nicht angenommen).
Bitte verwenden Sie für die Überweisung folgende Daten mit dem
Verwendungszweck (immer angeben): 121412-330 und Name des Antragstellers
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Empfänger |
Stadtkasse Oelde |
Stadtkasse Oelde |
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IBAN |
DE52 4005 0150 0042 0019 66 |
DE29 4036 1906 7333 4950 00 |
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BIC |
WELADED1MST |
GENODEM1IBB |
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Bank |
Sparkasse Münsterland-Ost |
Volksbank im Münsterland eG |
Vor der Auskunftserteilung muss die entsprechende Gebühr eingegangen bzw. beglichen sein.