Meldepflicht
Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anzumelden. Die persönliche Vorsprache ist bei der Anmeldung erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines vertretungsberechtigten Familienangehörigen.
Bitte legen Sie zur Anmeldung die genannten Unterlagen aller Personen vor, die angemeldet werden sollen.
Nur bei Wegzug ins Ausland hat sich die Person bei der bisherigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands entfällt.
Ausführliche Informationen zur Meldepflicht (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie in den angefügten pdf-Dokumenten. Beachten Sie hierzu besonders die allgemeinen Hinweise im Dokument "Information zur Anmeldung, Ummeldung".
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches erforderlich. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)
Bei Ummeldung innerhalb von Oelde genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.
In beiden Fällen ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Kosten
Die Anmeldung am neuen Wohnsitz sowie die Änderung der Ausweisdokumente ist gebührenfrei.