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Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anzumelden. Die persönliche Vorsprache ist bei der Anmeldung erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines vertretungsberechtigten Familienangehörigen.
Bitte legen Sie zur Anmeldung die genannten Unterlagen aller Personen vor, die angemeldet werden sollen.
Nur bei Wegzug ins Ausland hat sich die Person bei der bisherigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands entfällt.

 

Keine Lust im Wartezimmer zu sitzen?

In Oelde können Sie Ihren Wohnsitz auch durch die elektronische Wohnsitzanmeldung anmelden und dabei auch noch Zeit sparen!

Aufgrund des Online-Dienstes können Sie den gesamten Anmeldeprozess bequem von zuhause erledigen.

Für die Nutzung benötigt man ein BUND-ID-Konto die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und Ihre persönliche PIN sowie die Ausweis APP.

Online müssen Sie dann Ihre Daten eingeben und die Wohnungsgeberbescheinigung hochladen.

Die Meldebestätigung wird Ihnen im Anschluss zum Download angeboten und der Adressaufkleber für den Personalausweis per Post von der Bundesdruckerei verschickt.

Weiteren Infos und den Online-Dienst finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de; Personalausweisportal - Die elektronische Wohnsitzanmeldung

 

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Eine Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder eine Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten) ist ebenfalls mitzubringen.

Bei Ummeldung innerhalb von Oelde genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.
In beiden Fällen ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kosten

Die Anmeldung am neuen Wohnsitz sowie die Änderung der Ausweisdokumente ist gebührenfrei.