Ausweisdokumente für Kinder
Der Besitz eines Ausweisdokumentes ist in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend. Sollten Sie vorher schon ein Ausweisdokument benötigen haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Beantragung eines Personalausweises. Ab Geburt eines Kindes ist es möglich einen Personalausweis ausstellen zulassen. Der Gültigkeitszeitraum beträgt 6 Jahre.
- Beantragung eines Reisepasses. Auch hier ist es möglich ab Geburt einen Reisepass ausstellen zu lassen. Der Gültigkeitszeitraum beträgt 6 Jahre.
Bearbeitungsdauer
- Beantragung eines Personalausweises: 2 - 3 Wochen
- Beantragung eines Reisepasses: ca. 5 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Personalausweis eigenständig beantragt werden.
Der Reisepass kann erst ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragt werden, bis dahin muss ein Erziehungsberechtigter mit zur Beantragung kommen.
- Bei der Antragstellung ist der bisherige Kinderausweis bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen.
- Es wird ein digitales und biometrisches Lichtbild benötigt. Das Bild wird z.B. von zertifizierten Fotografen oder auch in DM-Märkten sicher über eine Cloud bereitgestellt (QR-Code zur Vorlage im Bürgerbüro wird ausgehändigt).
- Die Einverständniserklärung zur Ausstellung ist in jedem Fall von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, die sich bei Antragstellung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen müssen.
Hier gelangen Sie zum Formular: Einverständniserklärung
- Zur Beantragung muss das Kind persönlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)
Kosten
- Die Gebühr des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 EUR
- Die Gebühr des Reisepasses für Personen unter 24 beträgt 37,50 EUR.