Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen und Personengesellschaften beantragt werden.

Die Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn innerhalb von ca. 10 bis 14 Tagen per Post erteilt. Sofern der Auszug aus dem Gewerbezentralregister an eine Behörde gesandt werden soll, geben Sie bei Antragstellung die Anschrift dieser Behörde an. Der Versand erfolgt dann direkt dorthin.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BfJ.

Eine schriftliche Beantragung direkt beim BfJ ist nicht möglich! Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html

 

Unterlagen

Privatpersonen

Der Antragsteller hat seine Identität z.B. durch Personalausweis nachzuweisen. Der Antrag auf Erteilung eines Gewerberegisterzentralauszuges kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.

Eine Vertretung durch Vollmacht (Ehegatte, Rechtsanwalt o.ä.) ist nicht möglich.

Juristische Personen

Die Legitimierung soll durch Vorlage eines Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszuges erfolgen. Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter; die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.

Eine Vertretung durch Vollmacht (Rechtsanwalt o.ä.) ist nicht möglich.

 

Kosten

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 13 EUR und ist beim Bürgerbüro zu entrichten.