Gewerbezentralregisterauszug
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen und Personengesellschaften beantragt werden.
Die Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn innerhalb von ca. 10 bis 14 Tagen per Post erteilt. Sofern der Auszug aus dem Gewerbezentralregister an eine Behörde gesandt werden soll, geben Sie bei Antragstellung die Anschrift dieser Behörde an.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag ist der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Erforderliche Unterlagen
Privatpersonen
Der Antragsteller hat seine Identität z.B. durch Personalausweis nachzuweisen. Der Antrag auf Erteilung eines Gewerberegisterzentralauszuges kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Eine Vertretung durch Vollmacht (Ehegatte, Rechtsanwalt o.ä.) ist nicht möglich.
Juristische Personen
Die Legitimierung soll durch Vorlage eines Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszuges erfolgen. Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter; die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen.
Eine Vertretung durch Vollmacht (Rechtsanwalt o.ä.) ist nicht möglich.
Kosten
- Die Gebühr für die Auskunft beträgt 13 EUR und ist beim Bürgerbüro zu entrichten
- Die Online-Zahlung ist aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich