Führungszeugnis
Ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden kann beim Bürgerbüro erfolgen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn erteilt; die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 2 Wochen. Sofern das Führungszeugnis an eine Behörde gesandt werden soll, geben Sie bei Antragstellung die Anschrift dieser Behörde an. Der Versand erfolgt dann direkt dorthin.
Führungszeugnisse:
- Belegart N – Ein Führungszeugnis, das für private Zwecke ausgestellt wird
- Belegart O bzw. OG – Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
- Belegart NE – „erweitertes Führungszeugnis“, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden sollen
- Belegart OE – „erweitertes Führungszeugnis“ zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag ist der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
- Bei der Beantragung eines sog. erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis der Beschäftigungsstelle in Papierform vorzulegen, dass ein Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) benötigt wird.
Hinweise und Besonderheiten
- Eine Beantragung eines Führungszeugnisses bei der Nebenwohnsitzgemeinde ist möglich.
- Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 30 Abs. 2 BZRG).
Kosten
- Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 EUR und ist beim Bürgerbüro zu entrichten
- Die Online-Zahlung ist aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich