Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis
- Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 3 Monate gültig
Bearbeitungsdauer
- zwischen 2 bis 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Ihren Kinderreisepass oder Kinderausweis
- Ihren Personalausweis
- ein aktuelles digitales Lichtbild
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Personalausweisen!
Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.
Kosten
- Die Gebühr des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 EUR
- Die Gebühr des Personalausweises für Personen über 24 Jahren beträgt 37 EUR
- Die Gebühr des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR