Personalausweis
Personalausweis
In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 01.11.2010 ein neuer Personalausweis eingeführt. Alle alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum ausgewiesenen Datum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Mithilfe des neuen Personalausweises können viele Behördengänge, Überweisungen und Vertragsabschlüsse künftig bequem von zuhause aus erledigt werden, denn er kann dank vieler neuer Funktionen auch im Internet eingesetzt werden. Bei der Antragstellung im Bürgerbüro erhalten die Bürger eine Beratung und Informationsmaterial zu den Neuerungen des Ausweises (z.B. eID-Funktion).
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie beim Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern:
BMI - Online-Ausweisfunktion (bund.de)
Gültigkeit:
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Voraussetzungen:
Um einen Personalausweis eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie können aber auch den hier angebotenen Vordruck "Einverständnis der Eltern" nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.
Verlust:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerbüro mit:
Telefon: (02522) 72-120
Telefax: (02522) 72-460
Vorläufiger Personalausweis:
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den „normalen“ Personalausweis beantragen. Sie benötigen dafür alle unter „Benötigte Unterlagen“ (s.u.) aufgeführten Unterlagen, und ein zusätzliches Lichtbild. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 3 Monate gültig.
Antrag für Minderjährige:
Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie können aber auch den hier angebotenen Vordruck "Einverständnis der Eltern" nutzen. Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros.
Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Personalausweisen!
Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.
Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Kinderreisepass oder Ihren Reisepass.
Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Bürgerbüros füllt elektronisch den Antrag in Ihrem Beisein aus. Dieser muss eigenhändig unterschrieben werden; Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Lichtbild (Aufnahme nicht älter als 12 Monate):
Mit dem neuen Personalausweis haben sich auch die Vorschriften für Lichtbilder geändert. Danach muss das Foto die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 26-32 Millimeter. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
Abholung:
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (evtl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.
Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, nutzen Sie bitte die Vollmacht zur Abholung.
Kosten
Personalausweis
37,00 EUR
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren
22,80 EUR
vorläufiger Personalausweis
10,00 EUR