Der Fachdienst  Tiefbau und Umwelt  ist zuständig für die Regelung der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Klärschlamm und Abwasser werden durch einen von der Stadt Oelde beauftragten Vertragsunternehmer entsorgt. Das Entsorgungsunternehmen wird auf Basis des üblichen Ausschreibungsverfahrens sorgfältig ermittelt und vertraglich gebunden.

Ortsrecht

Die Entsorgung der abflusslosen Gruben, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erfolgt auf Grund der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Oelde.

Rechtsgrundlagen allgemein

Landeswassergesetz (LWG)

Kosten

Gebühr für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm

Für das Abfahren und die Behandlung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in das Zentralklärwerk wird die Gebühr nach der abgefahrenen Menge in m³ erhoben.

Die Gebühr beträgt:

je m³ abgefahrener Menge Klärschlamm = 34,93 EUR (ab 2022: 36,48 EUR)

je m³ abgefahrener Menge Abwasser = 75,62 EUR (ab 2022: 76,59 EUR)

je Leerfahrt (vergebliche Anfahrt der beauftragten Entsorgungsfirma trotz vorheriger Terminankündigung) = 50,00 EUR

je Meter Schlauchlänge, die über eine Länge von 20 m hinaus für die Abfuhr benötigt werden = 2,20 EUR (ab 2022: 2,24 EUR)

 

 

 

 

Entsorgung aus abflusslosen Gruben

Der Fachdienst  Tiefbau und Umwelt  ist zuständig für die Regelung der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Klärschlamm und Abwasser werden durch einen von der Stadt Oelde beauftragten Vertragsunternehmer entsorgt. Das Entsorgungsunternehmen wird auf Basis des üblichen Ausschreibungsverfahrens sorgfältig ermittelt und vertraglich gebunden.

Ortsrecht

Die Entsorgung der abflusslosen Gruben, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erfolgt auf Grund der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Oelde.

Rechtsgrundlagen allgemein

Landeswassergesetz (LWG)

Gebühr für das Abfahren und die Behandlung von Klärschlamm

Für das Abfahren und die Behandlung von Abwasser und Klärschlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in das Zentralklärwerk wird die Gebühr nach der abgefahrenen Menge in m³ erhoben.

Die Gebühr beträgt:

je m³ abgefahrener Menge Klärschlamm = 34,93 EUR (ab 2022: 36,48 EUR)

je m³ abgefahrener Menge Abwasser = 75,62 EUR (ab 2022: 76,59 EUR)

je Leerfahrt (vergebliche Anfahrt der beauftragten Entsorgungsfirma trotz vorheriger Terminankündigung) = 50,00 EUR

je Meter Schlauchlänge, die über eine Länge von 20 m hinaus für die Abfuhr benötigt werden = 2,20 EUR (ab 2022: 2,24 EUR)

 

 

 

 

Abwasserentsorgung aus Gruben, Klärschlammbeseitigung, Grubenentleerung, Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/897/show
Fachdienst Tiefbau und Umwelt
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-423
Fax 02522 72-443

Sonja

Steiner

412/413 (Rathaus Altbau, Untergeschoss)

02522 72-413
sonja.steiner@oelde.de