Vorhaltung von Abfallbehältern und Abfallsäcken

Auf jedem Grundstück sind grundsätzlich mindestens vorzuhalten: 1 Behälter für Restabfall, 1 Behälter für Bioabfall, 1 Behälter für Altpapier, 1 Gelber Sack
Für die Entsorgung des Abfalls kann zwischen 80 l -, 120 l - oder 240 l - Behältern bzw. 1.100 l - Behältern aus Metall frei gewählt werden. Als Mindestvolumen sind jedoch 10 l pro Person und Woche vorzuhalten. Bei der Ermittlung des Volumens wird ein 14-tägiger Abfuhrrhythmus zugrunde gelegt.

Abweichend kann auf Antrag und nachgewiesener Vermeidungsmöglichkeiten ein geringeres Gefäßvolumen zugelassen werden. Die Stadt legt aufgrund des vorgelegten Nachweises das erforderliche Behältervolumen fest.
Ein Umtausch oder eine Abholung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres möglich.

Eine Bereitstellung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. eines Monats möglich.

Für mehrere benachbarten Grundstücke kann die gemeinsame Nutzung eines Abfallbehälters auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.

Ortsrecht

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde

Unterlagen

Ein Antragsformular finden Sie hier.

Kosten

Gem. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde