Vorhaltung von Abfallbehältern und Abfallsäcken

Auf jedem Grundstück sind grundsätzlich mindestens vorzuhalten: 1 Behälter für Restabfall, 1 Behälter für Bioabfall, 1 Behälter für Altpapier, 1 Gelber Sack
Für die Entsorgung des Abfalls kann zwischen 80 l -, 120 l - oder 240 l - Behältern bzw. 1.100 l - Behältern aus Metall frei gewählt werden. Als Mindestvolumen sind jedoch 10 l pro Person und Woche vorzuhalten. Bei der Ermittlung des Volumens wird ein 14-tägiger Abfuhrrhythmus zugrunde gelegt.

Abweichend kann auf Antrag und nachgewiesener Vermeidungsmöglichkeiten ein geringeres Gefäßvolumen zugelassen werden. Die Stadt legt aufgrund des vorgelegten Nachweises das erforderliche Behältervolumen fest.
Ein Umtausch oder eine Abholung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres möglich.

Eine Bereitstellung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. eines Monats möglich.

Für mehrere benachbarten Grundstücke kann die gemeinsame Nutzung eines Abfallbehälters auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.

Ortsrecht

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde

Unterlagen

Ein Antragsformular finden Sie hier.

Kosten

Gem. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde

Entsorgungsbehälter (An-, Ab- und Ummeldung)

Vorhaltung von Abfallbehältern und Abfallsäcken

Auf jedem Grundstück sind grundsätzlich mindestens vorzuhalten: 1 Behälter für Restabfall, 1 Behälter für Bioabfall, 1 Behälter für Altpapier, 1 Gelber Sack
Für die Entsorgung des Abfalls kann zwischen 80 l -, 120 l - oder 240 l - Behältern bzw. 1.100 l - Behältern aus Metall frei gewählt werden. Als Mindestvolumen sind jedoch 10 l pro Person und Woche vorzuhalten. Bei der Ermittlung des Volumens wird ein 14-tägiger Abfuhrrhythmus zugrunde gelegt.

Abweichend kann auf Antrag und nachgewiesener Vermeidungsmöglichkeiten ein geringeres Gefäßvolumen zugelassen werden. Die Stadt legt aufgrund des vorgelegten Nachweises das erforderliche Behältervolumen fest.
Ein Umtausch oder eine Abholung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres möglich.

Eine Bereitstellung von Abfallbehältern ist jeweils zum 1. eines Monats möglich.

Für mehrere benachbarten Grundstücke kann die gemeinsame Nutzung eines Abfallbehälters auf schriftlichen Antrag zugelassen werden.

Ortsrecht

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde

Ein Antragsformular finden Sie hier.

Gem. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde

Mülltonnen (An-, Ab- und Ummeldung), Abfallbehälter (An-, Ab- und Ummeldung), Tonnentausch, Abfallgefäße (An-, Ab- und Ummeldung) https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/892/show
Fachdienst Tiefbau und Umwelt
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-423
Fax 02522 72-443

Ralf

Schlüter

412/413 (Rathaus Altbau, Erdgeschoss)

02522 72-412
ralf.schlueter@oelde.de

Jessica

Krauß

415 (Rathaus Altbau, 1. Obergeschoss)

02522 72-425
jessica.krauss@oelde.de