Sperrgut
Jeder Abfallbesitzer im Gebiet der Stadt Oelde hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht in den gestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, gesondert abfahren zu lassen.
Nicht zu den sperrigen Abfällen gehören:
Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben
Abfälle aus Bauten wie Bauschutt
Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen
Kühl- und Klimageräte
Heizradiatoren
sperrige und sonstige Behältnisse wie Kisten, Kartons, Säcke, soweit sie mit nicht sperrigen Gegenständen gefüllt sind.
Sperrige Abfälle werden mindestens viermal jährlich ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung unter Angabe von Art und Menge gesondert abgefahren.
Der Abfuhrtermin wird dem jeweiligen Abfallbesitzer rechtzeitig von der Ecowest Logistik GmbH (ehem. Krumtünger) schriftlich bekannt gegeben. Dies kann aktuell bis zum 6 Wochen dauern.
Die sperrigen Abfälle müssen am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 06.30 Uhr getrennt nach Elektronikschrott, nicht elektronischen metallischen Gegenständen und sonstigen Gegenständen so bereitstehen, dass Passanten und Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert werden. Baumscheiben sind von sperrigen Abfällen freizuhalten.
Bereitgestellte Abfälle, die nicht zu den sperrigen Abfällen gehören sowie sperrige Abfälle, die nicht angemeldet wurden, werden nicht abgefahren. Sie sind vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.
Die Haftung für Unfälle und Schäden, die aus unsachgemäßer Bereitstellung der sperrigen Abfälle entstehen, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.
Online-Beantragung der Sperrgutabholung
Wer nicht auf einen Termin warten möchten, kann seit dem 01.01.2025 den Sperrmüll auch kostenlos zum Recyclinghof der Stadt Oelde (Ecowest Logistik GmbH, Am Landhagen 45, Oelde) bringen. Öffnungszeiten:
Mittwoch: 12.30 - 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Ortsrecht
Abfallentsorgungssatzung
Kosten
keine zusätzlichen Kosten