Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

Durch die Eintragung von Baulasten kann ein Grundstückeigentümer Verpflichtungen übernehmen, um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Erklärung, die die Eigentümerin / der Eigentümer des zu belastenden Grundstückes in Schriftform gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgibt. Diese Belastung bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.
 
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Stadt Oelde im Fachdienst Bauordnung geführt.

Online Formulare
Antrag auf Eintragung einer Baulast
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 85 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kosten

Die Genehmigungsgebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet; die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.