Sofern die beabsichtigte Beseitigung der Anlage / des Gebäudes nicht nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 genehmigungsfrei ist, ist sie der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem der Eingang der Anzeige bestätigt worden ist.

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).

Hier können insbesondere betroffen sein

  • Denkmalrecht (Untere Denkmalbehörden bei den Gemeinden/Städten)
  • Naturschutz (Kreis Warendorf, Amt für Planung- und Naturschutz, z. B. nistende Vögel)
  • Umweltschutz (Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, z. B. Asbest)
  • Immissionsschutz (Kreis Warendorf, Bauamt, Abteilung Immissionsschutz, z. B. Staubentwicklung).
    Weitere Informationen hierzu siehe Flyer "Immissionsschutz auf Baustellen"

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 62 (3) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)

Unterlagen

Abbruch baulicher Anlagen
Sofern die beabsichtigte Beseitigung der Anlage / des Gebäudes nicht nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW 2018 genehmigungsfrei ist, ist sie der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden, nachdem der Eingang der Anzeige bestätigt worden ist.

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).

Hier können insbesondere betroffen sein

  • Denkmalrecht (Untere Denkmalbehörden bei den Gemeinden/Städten)
  • Naturschutz (Kreis Warendorf, Amt für Planung- und Naturschutz, z. B. nistende Vögel)
  • Umweltschutz (Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz, z. B. Asbest)
  • Immissionsschutz (Kreis Warendorf, Bauamt, Abteilung Immissionsschutz, z. B. Staubentwicklung).
    Weitere Informationen hierzu siehe Flyer "Immissionsschutz auf Baustellen"

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 62 (3) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)

Abbruch, Abriss, Beseitigung, Hausabbruch, Gebäudeabriss https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/875/show
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-446
Fax 02522 72-460

Michael

Jaspert

406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-404
michael.jaspert@oelde.de

Thomas

Reimer

Sachbearbeitung

408 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-407
thomas.reimer@oelde.de

Wolfgang

Kinzel

Fachdienstleitung

405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-405
wolfgang.kinzel@oelde.de

Ursula

Schauz

Sachbearbeitung

401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-406
ursula.schauz@oelde.de