Grundsätzlich gilt, dass alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen) der
Baugenehmigung bedürfen, soweit in den §§ 61 bis 63,78 und 79 nichts anderes bestimmt ist.
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das "vereinfachte Genehmigungsverfahren".
Die §§ 65 bis 66 BauO NRW listen die baugenehmigungsfreien Vorhaben auf .

Der Antrag muss von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden, der eine Bauvorlageberichtigung besitzt.

In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit geprüft.Der weitere Prüfumfang richtet sich nach der Art des Bauvorhabens.

Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre und verschafft dem Bauherrn einerseits Rechtssicherheit und dient aus Sicht des Gemeininteresses der Gefahrenabwehr und der Sicherung städtebaulicher Ordnungsprinzipien.

Bei Bauvorhaben im Außenbereich, die nach § 4 des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, sind besondere Vorschriften zu beachten.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 64 BauO NRW 2018

Unterlagen

weitere vorhabensspezifische Unterlagen (auf Anfrage)

Kosten

Die Baugenehmigungsgebühr bemisst sich nach den Rohbaukosten und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet. Die Gebühr für die Verlängerung der Baugenehmigung bemisst sich nach der Baugenehmigungsgebühr. Die Mindestgebühr beträgt jeweils 50,00 EUR.

Bauantrag nach § 64 BauO NRW

 

Grundsätzlich gilt, dass alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen) der
Baugenehmigung bedürfen, soweit in den §§ 61 bis 63,78 und 79 nichts anderes bestimmt ist.
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das "vereinfachte Genehmigungsverfahren".
Die §§ 65 bis 66 BauO NRW listen die baugenehmigungsfreien Vorhaben auf .

Der Antrag muss von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden, der eine Bauvorlageberichtigung besitzt.

In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen und Barrierefreiheit geprüft.Der weitere Prüfumfang richtet sich nach der Art des Bauvorhabens.

Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre und verschafft dem Bauherrn einerseits Rechtssicherheit und dient aus Sicht des Gemeininteresses der Gefahrenabwehr und der Sicherung städtebaulicher Ordnungsprinzipien.

Bei Bauvorhaben im Außenbereich, die nach § 4 des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, sind besondere Vorschriften zu beachten.

Rechtsgrundlagen allgemein
§ 64 BauO NRW 2018

weitere vorhabensspezifische Unterlagen (auf Anfrage)

Die Baugenehmigungsgebühr bemisst sich nach den Rohbaukosten und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet. Die Gebühr für die Verlängerung der Baugenehmigung bemisst sich nach der Baugenehmigungsgebühr. Die Mindestgebühr beträgt jeweils 50,00 EUR.

vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Entwässerungsantrag, Bauantrag, Wohnhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Neubau, Errichtung, Änderung, Umbau https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/870/show
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-446
Fax 02522 72-460

Michael

Jaspert

406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-404
michael.jaspert@oelde.de

Thomas

Reimer

Sachbearbeitung

408 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-407
thomas.reimer@oelde.de

Wolfgang

Kinzel

Fachdienstleitung

405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-405
wolfgang.kinzel@oelde.de

Ursula

Schauz

Sachbearbeitung

401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-406
ursula.schauz@oelde.de