Vorgartensatzung
Durch die Vorgartensatzung der Stadt Oelde soll ein weiträumiges und offenes der historisch gewachsenen Entwicklung des Ortsbildes der Stadt Oelde angepasstes Straßenbild geschaffen und erhalten werden. Die Satzung beinhaltet u.a. Regelungen zur Gestaltung von Vorgärten, Art und Höhe von Einfriedigungen, Zäunen und Hecken sowie zu Stellplätzen, Garagen und Carports.
- In den Gebieten, in denen die Vorgartensatzung Anwendung findet, darf die befestigte Fläche die Hälfte der Vorgartenfläche nicht überschreiten.
- Sichtdreiecke sind von jeglicher Sichtbehinderung und Einfriedigung ab einer Höhe von 70 cm freizuhalten.
- Ausnahmsweise sind in Vorgärten offene Einfriedigungen und Hecken bis zu einer Höhe von max. 60 cm zulässig, dichte Einfriedigungen bis zu einer Höhe von max. 50 cm.
- Nicht zulässig sind in Vorgärten z.B. überdachte Stellplätze und Garagen oder Standplätze für Abfallbehälter