Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag hin Einsicht in laufende oder bereits archivierte Bauakten gewährt werden. Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig. Gegen Kostenerstattung können Kopien aus den Akten angefertigt werden.

Unterlagen

Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers notwendig.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde. Sie  betragen je Akte 15,00 EUR. Gebühren für Kopien und individuell zusammengestellte Unterlagen richten sich ebenfalls nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde.

Bauakteneinsicht

Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag hin Einsicht in laufende oder bereits archivierte Bauakten gewährt werden. Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig. Gegen Kostenerstattung können Kopien aus den Akten angefertigt werden.

Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers notwendig.

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde. Sie  betragen je Akte 15,00 EUR. Gebühren für Kopien und individuell zusammengestellte Unterlagen richten sich ebenfalls nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde.

Bauarchivauskunft, Auskunft, Bauakte, Archivakte, Einsichtnahme, Akteneinsicht https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/857/show
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-446
Fax 02522 72-460

Michael

Schlotmann

401 (Rathaus Altbau, Erdgeschoss)

02522 72-408
michael.schlotmann@oelde.de

Nicole

Knubel

407 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-458
nicole.knubel@oelde.de