Bauakteneinsicht
Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag hin Einsicht in laufende oder bereits archivierte Bauakten gewährt werden. Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig. Gegen Kostenerstattung können Kopien aus den Akten angefertigt werden.
Unterlagen
Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers notwendig.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde. Sie betragen je Akte 15,00 EUR. Gebühren für Kopien und individuell zusammengestellte Unterlagen richten sich ebenfalls nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde.