Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Träger einen Vertrag zur Umsetzung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes sowie zur Regelung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch BauGB.

Ortsrecht

§§ 11 und 12 BauGB
§ 8 KAG Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen werden im Einzelfall mit dem Vorhabenträger abgeklärt.

Kosten

Die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Vertrages entstehenden Kosten werden als Pauschale festgesetzt und vertraglich geregelt. Weitere Kosten, insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie dem Baugesetzbuch (BauGB), die im Zusammenhang mit der Erschließung eines Vertragsgebietes zu erheben sind, sind als wesentlicher Bestandteil eines Vertrages zu regeln.