Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau/Umwelt den für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erforderlichen Gestattungsvertrag zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze im Bereich der Stadt Oelde. Die vertraglichen Bestimmungen erfassen insbesondere folgende Regelungen:
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung
Erforderliche Unterlagen
Vertragsausfertigung (wird vom Fachdienst Bauverwaltung erstellt)
Kosten
Für die Erstellung eines Gestattungsvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr nach der Dienstanweisung der Stadt Oelde über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben. Die für die Erstellung eines Gutachtens sowie zum Verfahren der Schadenbeseitigung entstehenden Kosten werden durch den Fachdienst Tiefbau/Umwelt ermittelt und im Rahmen des Gestattungsverfahrens an den Vertragsnehmer weitergegeben.
Gestattungsverträge
Verträge zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze, Straßennutzungsverträge, Sondernutzungsverträge
Der Fachdienst Bauverwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau/Umwelt den für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erforderlichen Gestattungsvertrag zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze im Bereich der Stadt Oelde. Die vertraglichen Bestimmungen erfassen insbesondere folgende Regelungen:
- Zweck der übermäßigen Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Umfang der Nutzung (welche Straße, Weg od. Platz)
- Art der Nutzung
- Verkehrssicherungspflichten
- Sicherheitsbürgschaften
Die Notwendigkeit der Nutzung einer Straße, Weg oder Platz über den Allgemeingebrauch hinaus, ist der Stadt Oelde spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Der Fachdienst Bauverwaltung empfiehlt die Anzeige gem. des beigefügten Vordrucks.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW)
Gemeindeordnung
Vertragsausfertigung (wird vom Fachdienst Bauverwaltung erstellt)
https://serviceportal.oelde.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/831/show
Fachdienst Bauverwaltung
FD 600
001
Ratsstiege
1
59302
Oelde
02522 72-436
02522 72-443
bettina.jathe@oelde.de
Janine
Zenker
434 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)
02522 72-434
02522 72-460
janine.zenker@oelde.de