Der Fachdienst Bauverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung aller Friedhofsangelegenheiten des städtischen Friedhofes im Ortsteil Lette. Bestattungen sind aufgrund der Anzeigepflicht unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei den angegebenen Sachbearbeitern anzumelden.

Die Grabstätten werden unterschieden in:

  1. Reihengrabstätten (Einzelgrabkammern – Sargbestattung)
  2. Wahlgrabstätten (Doppelgrabkammern – Sargbestattung)
  3. Urnenreihengrabstätten
  4. Urnenwahlgrabstätten
  5. Rasenurnengräber
  6. anonymes Rasenaschengrabfeld
  7. Verstreuung im Begräbniswald
  8. Urnengemeinschaftsgrabanlage

Aschenbeisetzungen ohne Urne: Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten verfügt hat. (Verfügung muss „Verstreuung“ oder „verstreut werden“ enthalten.)

Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Grabmale auf den Grabstätten sind in ihrer Breite und Höhe durch die Friedhofssatzung beschränkt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Ortsrecht

  • Satzung für den Kommunalfriedhof Oelde-Lette (Friedhofssatzung) vom 21.12.2021 in der zurzeit gültigen Fassung
  • Gebührensatzung für den Kommunalfriedhof der Stadt Oelde in Lette vom 21.12.2021 in der zurzeit gültigen Fassung

Rechtsgrundlagen allgemein

  • 4 Bestattungsgesetz NRW in der jeweils geltenden Fassung
  • 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der jeweils geltenden Fassung
  • § 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) in der jeweils geltenden Fassung

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für den Kommunalfriedhof der Stadt Oelde in Lette vom 08.12.1995 in der zur Zeit gültigen Fassung.