Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
- Plakatierung für örtliche und traditionelle Veranstaltungen
- Nutzung der öffentliche Straßen, Wege u. Plätze für Informationsveranstaltungen 
- Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze für bauliche Vorhaben (z.B. Gerüstbau)
- Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus (z.B. Außengastronomie, Schwertransporte etc.)

Online Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis


Hinweis:
Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde
                          
Städtewerbung Schnelle GmbH  
Tudorfer Straße 21                            
33142  Büren                            
Post@sws-pb.de
Tel.: 02955/748880

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NW

Kosten

Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde in der z.Z. gültigen Fassung fällig.

Sondernutzung


Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
- Plakatierung für örtliche und traditionelle Veranstaltungen
- Nutzung der öffentliche Straßen, Wege u. Plätze für Informationsveranstaltungen 
- Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze für bauliche Vorhaben (z.B. Gerüstbau)
- Nutzung öffentlicher Straßen, Wege u. Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus (z.B. Außengastronomie, Schwertransporte etc.)

Online Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis


Hinweis:
Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde
                          
Städtewerbung Schnelle GmbH  
Tudorfer Straße 21                            
33142  Büren                            
Post@sws-pb.de
Tel.: 02955/748880

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßen - u. Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NW

Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde in der z.Z. gültigen Fassung fällig.

Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen, Plakatierung, Werbung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/818/show
Fachdienst Bauverwaltung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-436
Fax 02522 72-443

Vanessa

Wolf

435 (2. Obergeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-433
vanessa.wolf@oelde.de