Die Stadt Oelde erhebt einen Beitrag für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse. In Neubaugebieten lässt die Stadt die Grundstücksanschlüsse in der Regel durch ein Unternehmen herstellen. Der Umfang der hierfür erforderlichen Bauarbeiten umfasst die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen von der Hauptabwasseranlage (Regenwasser- und Abwasserkanal) bis über die Grundstückgrenze hinaus, einschließlich der Kontrollschächte für Abwasser- und Regenwasser. Die Kosten der Grundstücksanschlüsse werden auf Basis der geprüften Rechnung des beauftragten Unternehmers von den Grundstückseigentümern mittels Bescheid gefordert.

Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde


Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz KAG Gemeindeordnung des Landes NRW Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

Kosten

Für die Berechnung und Festsetzung des Aufwandes für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse werden keine Gebühren erhoben. Für schriftliche Informationen bzw. Bescheinigungen zum Beitragsrecht oder Kosten werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.

Aufwandersatz für Grundstücksanschlüsse


Die Stadt Oelde erhebt einen Beitrag für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse. In Neubaugebieten lässt die Stadt die Grundstücksanschlüsse in der Regel durch ein Unternehmen herstellen. Der Umfang der hierfür erforderlichen Bauarbeiten umfasst die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen von der Hauptabwasseranlage (Regenwasser- und Abwasserkanal) bis über die Grundstückgrenze hinaus, einschließlich der Kontrollschächte für Abwasser- und Regenwasser. Die Kosten der Grundstücksanschlüsse werden auf Basis der geprüften Rechnung des beauftragten Unternehmers von den Grundstückseigentümern mittels Bescheid gefordert.

Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde


Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz KAG Gemeindeordnung des Landes NRW Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

Für die Berechnung und Festsetzung des Aufwandes für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse werden keine Gebühren erhoben. Für schriftliche Informationen bzw. Bescheinigungen zum Beitragsrecht oder Kosten werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.

Grundstücksanschlussleitung, Anschlussleitung für Grundstücke, Beitrag Grundstücksanschluss https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/817/show
Fachdienst Bauverwaltung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-436
Fax 02522 72-443

Janine

Zenker

434 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)

02522 72-434
janine.zenker@oelde.de

Jessika

Sprenkelder

437 (2. OG, Rathaus Altbau)

02522 72-437
jessika.sprenkelder@oelde.de