Die Stadt Oelde erhebt einen Beitrag für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse. In Neubaugebieten lässt die Stadt die Grundstücksanschlüsse in der Regel durch ein Unternehmen herstellen. Der Umfang der hierfür erforderlichen Bauarbeiten umfasst die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen von der Hauptabwasseranlage (Regenwasser- und Abwasserkanal) bis über die Grundstückgrenze hinaus, einschließlich der Kontrollschächte für Abwasser- und Regenwasser. Die Kosten der Grundstücksanschlüsse werden auf Basis der geprüften Rechnung des beauftragten Unternehmers von den Grundstückseigentümern mittels Bescheid gefordert.

Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Oelde


Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz KAG Gemeindeordnung des Landes NRW Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

Kosten

Für die Berechnung und Festsetzung des Aufwandes für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse werden keine Gebühren erhoben. Für schriftliche Informationen bzw. Bescheinigungen zum Beitragsrecht oder Kosten werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.