Die Stadt Oelde erhebt Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz KAG i.V.m. der Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 29.09.1982 in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Beiträge werden für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhoben. Die Kosten der Maßnahme werden entsprechend des in der Satzung festgelegten Schlüssels auf die Grundstückseigentümer und die Stadt Oelde verteilt.

Kosten

Für die Berechnung und Festsetzung der Straßenausbaubeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.
Straßenausbaubeiträge Die Stadt Oelde erhebt Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz KAG i.V.m. der Satzung der Stadt Oelde über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen vom 29.09.1982 in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Beiträge werden für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhoben. Die Kosten der Maßnahme werden entsprechend des in der Satzung festgelegten Schlüssels auf die Grundstückseigentümer und die Stadt Oelde verteilt. Für die Berechnung und Festsetzung der Straßenausbaubeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben. Beiträge zum Straßenausbau, Straßenbau, Straßenerneuerung https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/816/show
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Jessika

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