Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen und setzt sie mittels Beitragsbescheid fest. Gemeinden sind verpflichtet, die auf Grundstücken entstehenden Abwässer zu beseitigen und die hierfür notwendigen Abwasseranlagen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erheben. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.

Ortsrecht

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 11.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung. Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz KAG

Kosten

Für die Berechnung und Festsetzung der Kanalanschlussbeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.

Kanalanschlussbeiträge

Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen und setzt sie mittels Beitragsbescheid fest. Gemeinden sind verpflichtet, die auf Grundstücken entstehenden Abwässer zu beseitigen und die hierfür notwendigen Abwasseranlagen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können Gemeinden Beiträge als Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erheben. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.

Ortsrecht

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Oelde vom 11.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung. Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz KAG

Für die Berechnung und Festsetzung der Kanalanschlussbeiträge werden keine Gebühren erhoben. Für Informationen zum Beitragsrecht, insbes. Bescheinigungen über die Höhe der Beiträge werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde erhoben.

Beitrag Kanalanschluss https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/815/show
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Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-436
Fax 02522 72-443

Janine

Zenker

434 (Rathaus, 2. Obergeschoss Altbau)

02522 72-434
janine.zenker@oelde.de

Jessika

Sprenkelder

437 (2. OG, Rathaus Altbau)

02522 72-437
jessika.sprenkelder@oelde.de