Erschließungsbeitrag
Berechnen und Festsetzen der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB in der Stadt Oelde vom 06.10.1981 in der z.Zt. gültigen Fassung
Die Erschließung nach dem BauGB umfasst die erstmalige Herstellung von zum Anbau bestimmter Straßen, Wege oder Plätze sowie den Kostenerstattungsbeitrag. Die Berechnung der Erschließungsbeiträge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 127 ff und § 135a BauGB und erfasst folgende Kosten:
§ 127 ff BauGB - Erwerb der Flächen - Freilegen der für den Bau der Erschließungsanlage bestimmten Fläche - Herstellung der Baustraße - Herstellung des Endausbaus (Fertigstellung) - Straßenbeleuchtung - Straßenbegleitgrün - Geh- und Radwege - Straßenentwässerung - Anteilige Planungskosten
§ 135a BauGB - Ausgleichsmaßnahmen zum Schutze der Natur
Die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erfassen nicht die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen oder der Herstellung der Grundstücksanschlüsse. Hierzu siehe "Kanalanschlussbeitrag" oder "Grundstücksanschlusskosten"
Verwaltungsspezifische Informationen:
Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die Herstellung der zum Anbau bestimmten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) nach Maßgabe der §§ 127 ff Baugesetzbuch BauGB und setzt sie fest. Bestandteil der Erschließung ist auch die Berechnung und Festsetzung des Kostenerstattungsbeitrages zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zum Schutze der Umwelt nach § 135a BauGB.