Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen, Tagesgruppen und bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in Form von Pflegesätzen und Fachleistungsstunden
- Heranziehung zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung bei Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern
- Geltendmachung von Kostenerstattungsanspüchen
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten
Rechtsgrundlagen allgemein
Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) KostenverordnungUnterlagen
Bitte bringen Sie Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mit, z.B.:
- Verdienstbescheinigungen
- Steuerbescheid
- ggf. Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II usw.
- Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (Miete)
Kosten
gebührenfrei