• Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien, Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen, Tagesgruppen und bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in Form von Pflegesätzen und Fachleistungsstunden
  • Heranziehung zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung bei Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern
  • Geltendmachung von Kostenerstattungsanspüchen
  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung unter Vereinbarung eines Termins vorab.
 

Rechtsgrundlagen allgemein

Achtes Buch Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kostenverordnung

Unterlagen

Bitte bringen Sie Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen mit, z.B.:
  • Verdienstbescheinigungen
  • Steuerbescheid
  • ggf. Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II usw.
  • Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (Miete)

Kosten

gebührenfrei