Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe der Jugendämter nach § 52 KJHG i.V.m. § 38 JGG in Zusammenwirken mit den Vereinigungen der freien Jugendhilfe.
Das Ziel der Jugendgerichtshilfe in Oelde ist bei Vorliegen einer Straftat insbesondere im pädagogischen Bereich die Einleitung, Begleitung sowie ggf. Durchführung von Maßnahmen gem. §§ 10, 12 und 15 JGG (Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisungen, Arbeitsauflagen), Beteiligung am Diversionsverfahren als ambulante Maßnahmen verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus wird der soziale Dienst nicht nur bei Vorliegen einer Straftat, sondern auch präventiv tätig, z.B. in Arbeitsgruppen, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen usw.
Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes werden die Jugendlichen/Heranwachsenden während des Verfahrens begleiten. Unter anderem beinhaltet dies frühzeitig zu prüfen, ob für den betroffenen Jugendlichen/Heranwachsenden Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 KJHG in Betracht kommen.

Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Erzieherische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu einer straffreien Lebensführung

Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe der Jugendämter nach § 52 KJHG i.V.m. § 38 JGG in Zusammenwirken mit den Vereinigungen der freien Jugendhilfe.
Das Ziel der Jugendgerichtshilfe in Oelde ist bei Vorliegen einer Straftat insbesondere im pädagogischen Bereich die Einleitung, Begleitung sowie ggf. Durchführung von Maßnahmen gem. §§ 10, 12 und 15 JGG (Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisungen, Arbeitsauflagen), Beteiligung am Diversionsverfahren als ambulante Maßnahmen verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus wird der soziale Dienst nicht nur bei Vorliegen einer Straftat, sondern auch präventiv tätig, z.B. in Arbeitsgruppen, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen usw.
Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes werden die Jugendlichen/Heranwachsenden während des Verfahrens begleiten. Unter anderem beinhaltet dies frühzeitig zu prüfen, ob für den betroffenen Jugendlichen/Heranwachsenden Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 KJHG in Betracht kommen.

Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/790/show
Fachdienst Jugendamt
Bahnhofstr. 29 59302 Oelde
Telefon 02522 72-508

Anna-Lisa

Wiesweg

02522 72-506
anna-lisa.wiesweg@oelde.de

Lea

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02522 72-532
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Antonia

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