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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot für alleinerziehende Eltern, die Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und dem Kindesunterhalt benötigen. Voraussetzung ist die Obhut und Sorgeberechtigung des Antragstellers, wobei die elterliche Sorge unberührt bleibt. Die Beistandschaft kann jederzeit beantragt und beendet werden, sogar bereits vor der Geburt des Kindes, und bietet bei Bedarf persönliche Beratung.

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.  
Voraussetzung für die Einrichtung einer Beistandschaft ist, dass sich das Kind in Obhut des Antragstellers befindet und dass dieser für das Kind sorgeberechtigt ist.  
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und nur in enger Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil tätig.  
Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet und wieder beendet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.  
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

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