Beratung und Unterstützung von Eltern zur Wahrung von Kindesinteressen in der Partnerschaft und bei Trennung und Scheidung
Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und im Falle der Trennung und Scheidung die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes zu unterstützen.
Bei Scheidungsanträgen erhält das Jugendamt Nachricht vom zuständigen Familiengericht und unterbreitet den betroffenen Eltern ein Beratungs- und Leistungsangebot. Auf Wunsch der Eltern oder eines Elternteiles wird Beratung durchgeführt. Bei Bedarf werden weitergehende Hilfen angeboten, damit die Kinder die für sie schwierige Trennungssituation der Eltern angemessen bewältigen können.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)