Hilfen zur Erziehung
Unterstützung
- der Eltern zur ausreichenden Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung gegenüber ihren Kindern
- von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit und Lebensführung
- der Kinder und Jugendlichen zum Übergang in familienanaloge und familienersetzende Lebensformen
Rechtsgrundlagen
§§ 27 - 37 und § 41 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)