Elternbeiträge zur Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung werden gem. § 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW vom Fachdienst Jugendamt erhoben. Zu berücksichtigen ist in der Regel das Einkommen beider Elternteile. Bei getrennt lebenden ist nur das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem das Kind lebt und des Kindes, das die Tageseinrichtung besucht.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Berechnung der Elternbeiträge erhalten Sie unter Elternbeiträge | Stadt Oelde sowie die aktuellen Elternbeiträge können Sie der Elternbeitragstabelle entnehmen.
Kosten