Nach einer Zuweisung werden Asylbewerber in städtischen Unterkünften untergebracht. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Oelde befinden sich sog. Übergangswohnheime sowohl in der Kernstadt, als auch in allen Ortsteilen.

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Übergangswohnheime

Nach einer Zuweisung werden Asylbewerber in städtischen Unterkünften untergebracht. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Oelde befinden sich sog. Übergangswohnheime sowohl in der Kernstadt, als auch in allen Ortsteilen.

Flüchtlingsunterkunft, Notunterkunft, Asylbewerberheim, Unterkunftsverwaltung, Asylbewerberunterkunft, Unterbringung https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/756/show
Fachdienst Soziales, Familien, Senioren
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-113
Fax 02522 72-460

Dominik

Lindner

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