Hilfe zur Pflege in Einrichtungen – was heißt das?

Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, kann in einem Alten- und Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung erhalten. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt werden.

In diesem Rahmen kann auch die Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege) beantragt werden.

Die Leistungen werden bewilligt vom Kreis Warendorf. Unter www.kreis-warendorf.de -Bürgerservice – Kreisverwaltung – Pflege-Online finden Sie weitreichende Informationen zu folgenden Fragen:

  • Wer stellt die Heimbetreuungs- und Pflegebedürftigkeit fest?
  • Wer trägt die Kosten für den Heimplatz?
  • Was zahlt die Pflegekasse?
  • Wie errechnet sich die Sozialhilfe?
  • Wer muss welches Einkommen einsetzen?
  • Was zählt zum Einkommen und Vermögen?
  • Wer muss Unterhalt leisten?

Die Pflege- und Wohnberatung vor Ort hilft Ihnen bei der Suche nach einem Heimplatz.

Informationen zur Heimaufnahme erhalten Sie ebenfalls im Fachdienst Soziales, Familien und Senioren. Dort müssen Sie auch rechtzeitig – am besten vor der Heimaufnahme! – einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten stellen.

Wenn Sie Informationen wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin; so können wir uns auf Ihr Anliegen vorbereiten und Zeit einplanen.

Unterlagen

  • Angaben zu Einkommen und Vermögen
  • Nachweis einer Heimnotwendigkeit
  • Nachweis einer Pflegedstufe (sonst Nachweis über Antrag der Einstufung)
  • Angaben zu möglichen Unterhaltsverpflichteten (Kinder, Enkelkinder)
  • Weitere Unterlagen werden je nach Einzelfall angefordert!

 

Rechtsgrundlagen

7. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)