Unter dem Begriff Recyclingmaterial (RCL-Material) versteht man im Allgemeinen gebrochenen und sortierten Bauschutt. Industrielle Nebenprodukte sind z.B. Schlacken aus der Stahlerzeugung und aus Hochofenprozessen, wie auch Aschen aus Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Der Antrag zum Einbau von RCL-Material (Antrag einer wasserrechtlichen Erlaubnis) ist beim Amt für Umweltschutz und Straßenbau/ Warendorf einzureichen.

Rechtsgrundlage

  • wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Ziffer 2 des WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz - i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WHG vom 31.07.2009 BGBl. I. Nr.51, S. 2585)
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".

Unterlagen

  • Antrag Einbau von RCL-Material
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan im Maßstab 1:25 000
  • Lageplan im Maßstab 1:100 bis 1: 1000
  • Nachweis der Güteüberwachung
die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen

Kosten

Die Mindestgebühr für die zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 EUR.
Einbau von RCL-Material (Wasserrechtliche Erlaubnis) gemäß §§ 8, 9, 10, 12 und 13 WHG
Unter dem Begriff Recyclingmaterial (RCL-Material) versteht man im Allgemeinen gebrochenen und sortierten Bauschutt. Industrielle Nebenprodukte sind z.B. Schlacken aus der Stahlerzeugung und aus Hochofenprozessen, wie auch Aschen aus Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.
Um derartige Abfälle als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des Abfalls möglich wird.
Der Antrag zum Einbau von RCL-Material (Antrag einer wasserrechtlichen Erlaubnis) ist beim Amt für Umweltschutz und Straßenbau/ Warendorf einzureichen.

Rechtsgrundlage

  • wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Ziffer 2 des WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz - i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WHG vom 31.07.2009 BGBl. I. Nr.51, S. 2585)
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".
  • Antrag Einbau von RCL-Material
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan im Maßstab 1:25 000
  • Lageplan im Maßstab 1:100 bis 1: 1000
  • Nachweis der Güteüberwachung
die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen
Die Mindestgebühr für die zu erteilende wasserrechtliche Erlaubnis beträgt 200,00 EUR. https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6989/show
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-446
Fax 02522 72-460

Michael

Jaspert

406 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-404
michael.jaspert@oelde.de

Thomas

Reimer

Sachbearbeitung

408 (Erdgeschoss, Rathaus Altbau)

02522 72-407
thomas.reimer@oelde.de

Wolfgang

Kinzel

Fachdienstleitung

405 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-405
wolfgang.kinzel@oelde.de

Ursula

Schauz

Sachbearbeitung

401 (Rathaus, Erdgeschoss Altbau)

02522 72-406
ursula.schauz@oelde.de