BIS: Suche und Detail

Haben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit (02522/72-120). Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Verlust online zu melden.

 

Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgerbüro oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrhotline 116 116 ist sieben Tage in der Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.

 

Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Personalausweisen!

Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht. Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren

Bearbeitungsdauer

  • Ihre Meldung wird sofort aufgenommen

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine Unterlagen einreichen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an

Zuständige Stelle