Am 01.01.2007 wurde das bisherige Erziehungsgeld durch ein Elterngeld ersetzt. Die Bundesregierung setzt damit die geplante Neuausrichtung ihrer Familienleistung um. Im Gegensatz zum bisher gezahlten Erziehungsgeld ist das Elterngeld als Entgeltersatzleistung konzipiert. Die Höhe der Leistung orientiert sich daher zukünftig an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen.

Zuständig für die Gewährung ist ab dem 01.01.2008 der 

Kreis Warendorf

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 

Waldenburger Str. 2

48231 Warendorf