Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten online. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Kosten

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei.

Untersuchungsberechtigungsschein


Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten online. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei.

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Fachdienst Bürgerbüro
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-120
Fax 02522 72-460