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Zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen (z.B. Fahrzeuganmeldungen, Anträge an das Versorgungsamt) können Sie eine Meldebescheinigung erhalten. Zur Beantragung ist die Vorlage des Ausweisdokumentes/Personalausweises notwendig.

Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich:

 

einfache Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung



erweiterte Meldebescheinigung

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Ehegatte oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

 

 

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die Meldebescheinigung postalisch zugestellt (ca. 3-5 Werktage).

Bitte beachten Sie, dass gebührenfreie Meldebescheinigungen nicht online beantragt werden können. Diese können nur unter Vorlage entsprechender Nachweise in der zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument/Personalausweis (Online mit Ausweis APP)
  • Ggf. Nachweise für Gebührenfreiheit

Rechtsgrundlagen

  • 18 Bundesmeldegesetz

Kosten

9,00 EUR

Zuständige Stelle