Meldebescheinigung
Zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen (z.B. Fahrzeuganmeldungen, Anträge an das Versorgungsamt) können Sie eine Meldebescheinigung erhalten. Zur Beantragung ist die Vorlage des Ausweisdokumentes/Personalausweises notwendig.
Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich:
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
zusätzlich auf Antrag wählbar
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
- Ehegatte oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die Meldebescheinigung postalisch zugestellt (ca. 3-5 Werktage).
Bitte beachten Sie, dass gebührenfreie Meldebescheinigungen nicht online beantragt werden können. Diese können nur unter Vorlage entsprechender Nachweise in der zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument/Personalausweis (Online mit Ausweis APP)
- Ggf. Nachweise für Gebührenfreiheit
Rechtsgrundlagen
- 18 Bundesmeldegesetz
Kosten
9,00 EUR