Fischereischein
Zum 01.07.2026 ist der neue digitale Fischereischein (auf Lebenszeit) in NRW eingeführt worden. Sie können dies nun auch online oder weiterhin im Bürgerbüro beantragen.
Lediglich die Fischereiabgabe nach dem Landesfischereischeingesetz ist regelmäßig zu zahlen (Nachweis über die Zahlung wird ebenfalls digital erstellt).
Die bisherigen Fischereischeine behalten Ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Erst am 31.12.2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus NRW Ihre Gültigkeit.
Zur Ausübung des Fischfangs kann im Bürgerbüro ein digitaler Fischereischein (Scheckkarte und digital für das Smartphone) für Personen ab 14 Jahre mit erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung erstellt werden.
Sie können dies aber auch von zuhause online mit der Bund-ID beantragen (kostengünstiger).
Zum 01.07.2026 ist die Ausstellung von Jugendfischereischeinen entfallen.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Voraussetzungen
- Fischereiprüfungszeugnis bereits vorhanden
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Fischerprüfung, Personalausweis (Erstantrag/Antrag zum Umtausch in digitalen Fischereischein, Ersatz bei Verlust des Fischereischeins)
- Fischereischein, Personalausweis (Umwandlung in digitalen Fischereischein bzw. für Zahlung der Fischereiabgabe)
Kosten
- Fischereischein auf Lebenszeit/ Ersatz für den Karten-Fischereischein à 30,00 € (einmalig)
- Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr à 22,00 €
- Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre à 50,00 €
- Erteilung eines Jahresfischereischeins (Urlauber- oder Ausländerfischereischein) à 32,00 €