Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürgerbüro nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist.
Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt:

  • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird;
  • Beglaubigungen von Personal- oder Reisedkumenten
  • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind.
  • Führungszeugnisse
  • die Beglaubigung von ausländischen Urkunden/Dokumenten mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments, angehangen werden müssen.

 

Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. (zuständig dafür ist):

- Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc. (Standesamt, das die Urkunde  ausgestellt hat)

- Dokumente für private Zwecke, wie z.B. Vollmachten, etc. (Notar)

- Gerichtliche Urkunden wie Scheidungsurkunden, etc. (Amts- bzw. Landesgericht)

- Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (Gesundheitsamt)


Ausgenommen ist außerdem

  • die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, dessen ursprünglicher Inhalt geändert worden ist (§ 33 Abs. 2 VwVfG NRW)

 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

Unterlagen

Zeugnisse, Dokumente, Urkunden (siehe oben; Ausnahmen beachten!)

  • das Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
  • bei Personalausweis- und Reisepassbeglaubigung das Original
  • eine Kopie (Kopien können mitgebracht werden oder gegen Gebühr im Bürgerbüro gefertigt werden.)


Unterschriftsbeglaubigung

  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit ein Vergleich der Unterschrift möglich ist. Die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein und die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

Kosten

 

  • 4,00 EUR für die Beglaubigung eines (auch mehrseitigen) Dokuments
  • 0,60 EUR für eine DIN A4 Kopie
  • 1,00 EUR für eine DIN A3 Kopie
  • 2,50 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenlos. Legen Sie uns hierfür bitte den entsprechenden Nachweis vor.
Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürgerbüro nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist.
Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt:

  • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird;
  • Beglaubigungen von Personal- oder Reisedkumenten
  • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind.
  • Führungszeugnisse
  • die Beglaubigung von ausländischen Urkunden/Dokumenten mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments, angehangen werden müssen.

 

Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. (zuständig dafür ist):

- Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc. (Standesamt, das die Urkunde  ausgestellt hat)

- Dokumente für private Zwecke, wie z.B. Vollmachten, etc. (Notar)

- Gerichtliche Urkunden wie Scheidungsurkunden, etc. (Amts- bzw. Landesgericht)

- Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (Gesundheitsamt)


Ausgenommen ist außerdem

  • die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, dessen ursprünglicher Inhalt geändert worden ist (§ 33 Abs. 2 VwVfG NRW)

 

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

Zeugnisse, Dokumente, Urkunden (siehe oben; Ausnahmen beachten!)

  • das Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
  • bei Personalausweis- und Reisepassbeglaubigung das Original
  • eine Kopie (Kopien können mitgebracht werden oder gegen Gebühr im Bürgerbüro gefertigt werden.)


Unterschriftsbeglaubigung

  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit ein Vergleich der Unterschrift möglich ist. Die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein und die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

 

  • 4,00 EUR für die Beglaubigung eines (auch mehrseitigen) Dokuments
  • 0,60 EUR für eine DIN A4 Kopie
  • 1,00 EUR für eine DIN A3 Kopie
  • 2,50 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenlos. Legen Sie uns hierfür bitte den entsprechenden Nachweis vor.
https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/590/show
Fachdienst Bürgerbüro
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-120
Fax 02522 72-460

Carolin

Rassenhövel

Bürgerbüro

02522 72-125
carolin.rassenhoevel@oelde.de

Ilona

Mönning

02522 72-134
ilona.moenning@oelde.de

Kathrin

Becker

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02522 72-139
kathrin.becker@oelde.de

Andrea

Grabenschröer

Bürgerbüro

02522 72-127
andrea.grabenschroeer@oelde.de

Andrea

Sindermann

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02522 72-121
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Heike

Quibeldey

Bürgerbüro

02522 72-122
heike.quibeldey@oelde.de