Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Bürgerbüro oder bei der   Führerscheinstelle Kreis Warendorf    stellen.

Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert. Wer ist wann dran?

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Unterlagen

  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten

Kosten

30,20 EUR

EU-Führerschein

Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Bürgerbüro oder bei der   Führerscheinstelle Kreis Warendorf    stellen.

Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert. Wer ist wann dran?

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten

30,20 EUR

Umtausch der Fahrerlaubnis https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/578/show
Fachdienst Bürgerbüro
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-120
Fax 02522 72-460

Carolin

Rassenhövel

Bürgerbüro

02522 72-125
carolin.rassenhoevel@oelde.de

Ilona

Mönning

02522 72-134
ilona.moenning@oelde.de

Kathrin

Becker

Bürgerbüro

02522 72-139
kathrin.becker@oelde.de

Andrea

Grabenschröer

Bürgerbüro

02522 72-127
andrea.grabenschroeer@oelde.de

Andrea

Sindermann

Bürgerbüro

02522 72-121
andrea.sindermann@oelde.de

Heike

Quibeldey

Bürgerbüro

02522 72-122
heike.quibeldey@oelde.de