EU-Führerschein
Einen Antrag auf Umtausch der bisherigen Fahrerlaubnis in den neuen EU-Führeschein können Sie im Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle Kreis Warendorf stellen.
Führerscheininhaber der Klasse 2 sind verpflichtet, bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres den bisherigen Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Dieser ist nach dem Geburtsjahr (rosa und graue Führerscheine) bzw. nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (Kartenführerschein) gegliedert. Wer ist wann dran?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Unterlagen
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- ab dem 50. Lebensjahr bei Umtausch der Klasse 2 auch ärztliches- und augenärztliches Gutachten
Kosten
30,20 EUR