Wohnungslose Menschen, die am Tag der Wohnungsräumung keine andere Wohnmöglichkeit haben, werden in der städtischen Notunterkunft aufgenommen.

Darüber hinaus werden auch Brandopfer aufgenommen, sofern andere Unterbringungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft erfolgt nachrangig und befristet auf Grundlage des Ordnungsrechts.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt.