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Wohnungslose Menschen, die am Tag der Wohnungsräumung keine andere Wohnmöglichkeit haben, werden in der städtischen Notunterkunft aufgenommen.

Darüber hinaus werden auch Opfer von Wohnungsbränden aufgenommen, sofern andere Unterbringungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft erfolgt nachrangig und befristet auf Grundlage des Ordnungsrechts.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt.

Zusätzlich bietet der Kreis Warendorf mit dem Kooperations- und Unterstützungsprojekt "Wohnungsnotfallhilfe" eine ganzheitliche Unterstützung von Menschen im Kreis Warendorf, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits von Wohnungslosigkeit betroffen sind, an. 
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie unter