Niederschlagswassergebühr
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt aktuell 0,57 Euro je m² befestigter Fläche.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich auf Grundlage der Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigten Flächen auf einem Grundstück, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Veränderungen bezüglich dieser Flächen sind gemäß § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung vom Grundstückseigentümer mitzuteilen. Bitte benutzen Sie für die Mitteilung das Formular Erhebungsbogen zur Niederschlagswassergebühr.