Für den Betrieb eines Reisegewerbes (Aufsuchen von Kunden ohne vorherige Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung) ist die Erteilung einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Wenn Sie gewerbsmäßig, außerhalb eines festen Ladenlokals Leistungen anbieten oder Bestellungen dafür entgegennehmen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Sollten Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, müssen Sie eine Reisegewerbekarte besitzen.

Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Ihr persönliches Erscheinen beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt ist notwendig.
 
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

  • Personalausweis, ersatzweise Pass
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen der Stadtkasse Oelde
  • Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde) 
  • im Falle des Schaustellergewerbes: Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • im Falle von Speisenzubereitung: Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes oder Gesundheitszeugnis

Kosten

250,00 EUR