Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren.  Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.

Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

Unterlagen

  • Pachtvertrag
  • Grundrisszeichnungen des Gewerbebetriebes
  • Lagepläne des Gewerbebetriebes 
  • Betriebsbeschreibungen der Räume bzw. Flächenberechnung der gewerblichen Räume
  • Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
  • Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers (Belegart 9)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Gesundheitszeugnis bzw. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Stadtkasse
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Kosten

Für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 EUR bis 3.500 EUR erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung des Antrages und ist bei Erhalt der Erlaubnis in bar zu entrichten.
Gaststättenkonzession
Wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) oder gleichzeitig zubereitete Speisen verabreicht (Speisewirtschaft) und dessen Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, betreibt ein Gaststättengewerbe.

Zur Ausübung eines solchen Gewerbes ist eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Es empfiehlt sich, ein persönlichen Termin zu vereinbaren.  Bei Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes kann zunächst eine vorläufige Erlaubnis, befristet auf max. 3 Monate, beantragt werden.

Vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in persönlich zuverlässig ist. Weiter wird geprüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Vor Ersterlaubnis für eine Gaststätte muss daher stets der Fachdienst Bauordnung der Stadt Oelde aufgesucht werden.
 

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

  • Pachtvertrag
  • Grundrisszeichnungen des Gewerbebetriebes
  • Lagepläne des Gewerbebetriebes 
  • Betriebsbeschreibungen der Räume bzw. Flächenberechnung der gewerblichen Räume
  • Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
  • Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers (Belegart 9)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Gesundheitszeugnis bzw. Unterrichtungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Stadtkasse
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 EUR bis 3.500 EUR erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung des Antrages und ist bei Erhalt der Erlaubnis in bar zu entrichten.
Schankerlaubnis, Erlaubnis zum Führen einer Schank- und Speisewirtschaft https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/572/show
Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-237
Fax 02522 72-460

Christian

Griesedieck

236 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02522 72-236
christian.griesedieck@oelde.de