Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der Stadt Oelde gleichzeitig anzuzeigen. Das Gleiche gilt für die Betriebsverlegung, die Betriebsaufgabe sowie beim Wechsel des Gewerbegegenstandes oder der Ausdehnung auf andere Waren und Leistungen.
 
Sie haben die Möglichkeit Ihre Gewerbeanzeige vollelektronisch zu erstatten:

Online-Anträge auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW

 
Anträge zum Download:

GewA1 Gewerbeanmeldung:

www.oelde.de/medien/dokumente-bis/gewa1-gewerbeanmeldung.pdf

GewA2 Gewerbeummeldung:

www.oelde.de/medien/dokumente-bis/gewa2-gewerbeummeldung.pdf 

GewA3 Gewerbeabmeldung:

www.oelde.de/medien/dokumente-bis/gewa3-gewerbeabmeldung.pdf 

Gewerbeanmeldung Beiblatt:

www.oelde.de/medien/dokumente-bis/gewerbeanmeldung-beiblatt.pdf



Weitergehende Informationen zur Gewerbeanmeldung, zur Unternehmensgründung, der Finanzierung sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch hier: http://www.startercenter.nrw.de/index.html



Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

  • Personalausweis
  • evtl. Handelsregisterauszug oder GbR-Vertrag
  • ggf. Gewerbeerlaubnis (z.B. bei Maklern etc.)
  • ggf. Handwerkskarte bzw. Eintragung in die Handwerksrolle

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter/innen von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind 26 EUR
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter/in von Personengesellschaften sind 33 EUR
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter/in bei juristischen Personen 13 EUR

und kann in bar vor Ort bezahlt werden. Sollten Sie die Gewerbeanmeldung online oder auf dem Postweg übermitteln, erhalten Sie eine Rechnung.