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Änderungen des Familien- oder Vornamens können in bestimmten Fällen beantragt werden. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall auf telefonische Anfrage mitgeteilt. Die notwendigen Antragsunterlagen für den Kreis Warendorf als Entscheidungsbehörde werden erstellt.

Erforderliche Unterlagen

auf telefonische Anfrage

Kosten

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Einzelfall und wird vom Kreis Warendorf erhoben.