Namensänderungen
Änderungen des Familien- oder Vornamens können in bestimmten Fällen beantragt werden. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall auf telefonische Anfrage mitgeteilt. Die notwendigen Antragsunterlagen für den Kreis Warendorf als Entscheidungsbehörde werden erstellt.
Unterlagen
auf telefonische Anfrage
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Einzelfall und wird vom Kreis Warendorf erhoben.