Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und somit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Bei Ausländern, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:
- fünf Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse
- bestandener Einbürgerungstest
- finanziell Abgesichert (z. B. keine staatl. Leistungen)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen.
Auf der Internetseite www.einbürgerung.de finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungnrw.
Beide Seiten können eine erste Einschätzung zur möglichen Einbürgerung bieten.
Erforderliche Unterlagen
- auf telefonische Anfrage
- nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf Kreis Warendorf - Einbürgerungen
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Einzelfall und wird vom Kreis Warendorf erhoben.