Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, Verlängerung
Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ausländischer Nicht-EU-Bürger werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf erstellt. Es werden auch Bescheinigungen über bestehende Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.
Unterlagen
- Heimatpass
- Einkommensnachweis (z.B. Lohnbescheinigung, Bescheid Jobcenter)
- ggf. Geburtsurkunde (Original mit Übersetzung)
- ggf. Heiratsurkunde (Original mit Übersetzung)
- ggf. weitere Unterlagen nach persönlicher Absprache
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Einzelfall und wird von der Ausländerbehörde erhoben.