Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ausländischer Nicht-EU-Bürger werden die notwendigen Unterlagen für die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf erstellt. Es werden auch Bescheinigungen über bestehende Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.

Unterlagen

  • Heimatpass
  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnbescheinigung, Bescheid Jobcenter)
  • ggf. Geburtsurkunde (Original mit Übersetzung)
  • ggf. Heiratsurkunde (Original mit Übersetzung)
  • ggf. weitere Unterlagen nach persönlicher Absprache

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Einzelfall und wird von der Ausländerbehörde erhoben.