Nur bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (bisher: Einzugsermächtigung) ist die Stadtkasse befugt, fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften generell erteilen oder auf bestimmte Abgabenarten beschränken. Das aktuelle Formular finden Sie hier. Sie finden darin auch Informationen zu Fristen.
Insgesamt gilt jedoch: durch das SEPA-Lastschriftmandat ersparen Sie sich viel Zeit und Wege zur Bank, fällige Beträge werden automatisch abgebucht.

Zuständige Stelle

Fachdienst Stadtkasse
Ratsstiege 1
59302 Oelde

02522 72-319
02522 72-460

SEPA-Mandat (bisher: Einzugsermächtigung)

Nur bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (bisher: Einzugsermächtigung) ist die Stadtkasse befugt, fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften generell erteilen oder auf bestimmte Abgabenarten beschränken. Das aktuelle Formular finden Sie hier. Sie finden darin auch Informationen zu Fristen.
Insgesamt gilt jedoch: durch das SEPA-Lastschriftmandat ersparen Sie sich viel Zeit und Wege zur Bank, fällige Beträge werden automatisch abgebucht.

Änderung der Kontoverbindung, Stadtkasse, Einzugsermächtigung https://serviceportal.oelde.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/537/show
Fachdienst Stadtkasse
Ratsstiege 1 59302 Oelde
Telefon 02522 72-319
Fax 02522 72-460