SEPA-Mandat (bisher: Einzugsermächtigung)
Nur bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (bisher: Einzugsermächtigung) ist die Stadtkasse befugt, fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften generell erteilen oder auf bestimmte Abgabenarten beschränken. Das aktuelle Formular finden Sie hier. Sie finden darin auch Informationen zu Fristen.
Insgesamt gilt jedoch: durch das SEPA-Lastschriftmandat ersparen Sie sich viel Zeit und Wege zur Bank, fällige Beträge werden automatisch abgebucht.